2018er-Tickets noch bis Ende des Monats gültig – Stichtag 31. März 2019

Man kramt in einer Jacken- oder Hosentasche und findet einen alten, vergessenen Fahrausweis der VAG. Doch was tun damit? Grundsätzlich gelten Fahrausweise so lange, bis sich eine tarifliche Änderung, beispielsweise beim Preis, ergibt. Verändert sich dieser mit dem Tarifwechsel zu Jahresbeginn, gelten die im Vorjahr gekauften Fahrausweise stets bis zum 31. März des jeweils neuen Jahres. Ein Beispiel: Der Preis für das 4er-Ticket in der Preisstufe A (Nürnberg-Fürth) vom 1. Januar 2018 bleibt 2019 unverändert. Das Ticket kann also weiterhin genutzt werden und ist gültig. Hingegen wurde das TagesTicket Solo in der Preisstufe A zum 1. Januar 2019 von 8,10 auf 8,30 Euro angepasst. Es gilt also nur noch bis zum 31. März 2019.

Und danach? Kunden können mit dem Ticket ins VAG-KundenCenter kommen und haben zwei Möglichkeiten. Entweder sie zahlen die Differenz zwischen altem und neuem Ticketpreis und bekommen dafür einen aktuellen Fahrausweis. Oder sie geben das Ticket zurück und lassen sich das Geld ausbezahlen. In diesem Fall verlangt die VAG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Euro. Keinesfalls sollten aber alte Tickets nach dem 31. März für Fahrten in Bus und Bahn genutzt werden, wenn sich der Tarif geändert hat. Das wird als Schwarzfahren gewertet und kostet 60 Euro.