Ermäßigungsticket: Rechtzeitig bestellen!

Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen, die das bayerische Ermäßigungsticket pünktlich ab 1. September 2023 nutzen möchten, sollten es rechtzeitig bestellen.

Beim bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, das der Freistaat mit 20 Euro bezuschusst. Es ist ebenfalls als monatlich kündbares Abo für 29 Euro nur digital erhältlich. Wer es ab 1. September 2023 nutzen möchte, sollte bis spätestens 18. August hier bestellen. Je eher, desto besser. Denn wir rechnen mit einem großen Ansturm und bitten um Verständnis, dass die Berechtigungsprüfung sowie die Zustellung des Tickets einige Tage in Anspruch nimmt. Für diejenigen, die während der Ferien keine Möglichkeit haben, ihren Berechtigungsnachweis von der Schule bzw. Dienststelle abstempeln zu lassen, nimmt die VAG einmalig im September ausnahmsweise rückwirkend Bestellungen für den laufenden Monat bis 19. September an. 

Wichtig: Berechtigung jetzt bestätigen lassen

Für den Bestellprozess ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Azubis, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. 

Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular muss als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen werden.

So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:
1. Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie den oberen Teil selbst aus.
2. Lassen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtung (Schule, Dienststelle bzw. Träger) abstempeln und unterschreiben.

Weitere Informationen in unseren FAQs zum Deutschlandticket und bei Bahnland Bayern.

Informationen für Studierende 

Studierende können das bayerische Ermäßigungsticket voraussichtlich ab September 2023 im Vorverkauf (Ticketgültigkeit ab Oktober 2023) erwerben. Für die Berechtigungsprüfung wird ein automatisiertes Authentifizierungsverfahren angestrebt, sofern die jeweilige Hochschule diese Lösung bereits im Einsatz hat. In einem solchen Fall entfällt für Studierende die Anforderung eines gesonderten Formulars zum Berechtigungsnachweis. Eine entsprechende Information erfolgt noch über das Studierendenwerk oder die jeweilige Hochschule.