FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gilt ab sofort wieder
Seit heute, Sonntag, 7. November 2021 gilt im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern wieder die FFP2-Maskenpflicht. Grund ist die Lage auf den Intensivstationen in Bayern und der Wechsel der landesweiten Krankenhausampel auf Gelb am Samstag, 6. November 2021.
Grundlage für die Maskenpflicht ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese sieht verschiedene Regelungen vor, abhängig vom Stand der sogenannten Krankenhausampel. Bei Gelb und Rot sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken der Schutzklassen FFP2 bzw. KN95 vorgeschrieben. Zeigt die Ampel Grün, reichen auch einfache medizinische Masken (sogenannte OP-Masken). Das ist aber aktuell nicht mehr der Fall. Seit 6. November 2021 steht die landesweite Krankenhausampel auf Gelb. Ziel der strikteren Maßnahmen ist es, die Infektionszahlen mit dem Cornonavirus SARS-CoV-2 wieder deutlich abzusenken und die Überlastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen wieder in den Griff zu bekommen.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im ÖPNV gilt in allen Fahrzeugen und in U-Bahnhöfen bereits seit 27. April 2020. In der U-Bahn gilt sie ab Treppenabgang oder Fahrt mit dem Aufzug nach unten sowie in den Verteilergeschossen. An Bus- und Tram-Haltestellen ist die Maskenpflicht seit 2. September 2021 aufgehoben, nicht aber in den Fahrzeugen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen ein Attest vorlegen können. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren tragen weiterhin medizinische Masken, alle ab 15 Jahren FFP2-Masken.
Die FFP2-Maske ist genauso sorgsam über Mund und Nase zu tragen wie die Alltagsmaske und muss insgesamt eng anliegen. Hygienevorschriften sind auch bei FFP2-Masken zu beachten.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft bittet ihre Fahrgäste die FFP2-Maskenpflicht einzuhalten. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Sie dient dem Eigenschutz und dem Schutz anderer Fahrgäste. Die VAG selbst trägt zum Schutz aller Fahrgäste bei, was sie tun kann. Dies betrifft das Zusteigen beispielsweise in Bussen an allen Türen, das betrifft das Öffnen der Türen der Fahrzeuge zum zusätzlichen Luftaustausch – neben der automatischen Lüftung durch die Technik –, das betrifft auch weiterhin die Reinigung und das Auftragen einer antiviralen, antibakteriellen und antimikrobiellen Lösung auf alle relevanten Oberflächen wie Haltestangen, Türgriffe und -taster sowie Sitze in allen Fahrzeugen, um den passiven Hygienestandard weiter zu verbessern. Täglich gereinigt werden die Displays der Automaten und Aufzüge sowie die Handläufe der Fahrtreppen und die Sitze in den U-Bahnhöfen. Dies ist seit Jahren Standard. Insgesamt ist das Infektionsrisiko im ÖPNV gering wie Studien belegt haben.
Informationen über die FFP2-Maskenpflicht und generell über die Maskenpflicht im ÖPNV finden die Kund*innen der VAG im Internet unter www.vag.de. Dort gibt es auch eine FAQ-Liste. Bereits seit gestern informiert die VAG über Durchsagen und die Anzeiger an Haltestellen und in U-Bahnhöfen über die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht.