Bayerisches Ermäßigungsticket
Das Ticket gilt für Auszubildende, Studierende, Beamtenanwärter*innen und Freiwilligendienstleistende. Eine genau Definition der Personengruppen finden Sie hier.
Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal zwölf Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.
Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat bis zum Ende der Berechtigungsdauer. Der Berechtigungsnachweis gilt in der Regel maximal für die Dauer des jeweiligen Semesters. Zur Fortsetzung des Abos muss das Ticket neu beantragt und der Berechtigungsnachweis erneut vorgelegt werden.
Das bayerische Ermäßigungsticket kann nicht rückwirkend bestellt werden. Das Ticket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist.
Für den Bestellprozess ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Azubis, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. Der Ausbildungsbetrieb kann diesen Nachweis nicht ausstellen.
Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet. Das ausgefüllte Formular muss als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen werden.
So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:
- Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie den oberen Teil selbst aus.
- Lassen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtung (Schule, Dienststelle bzw. Träger) abstempeln und unterschreiben.
Dann kann das Ermäßigungsticket gekauft werden.
Hinweis:
Auszubildende, deren Unternehmen ein Jobticket mit der VAG anbieten, können das Ermäßigungsticket ganz einfach über das Geschäftskundenportal erwerben. Es muss dadurch kein Berechtigungsnachweis über die Berufsschule eingeholt bzw. ein Formular ausgefüllt werden. Wir informieren die jeweiligen Unternehmen daraufhin, welche ihrer Auszubildenden im Besitz eines Ermäßigungstickets sind.
Studierende können das bayerische Ermäßigungsticket seit dem 11. September 2023 im Vorverkauf erwerben. Das Ticket gilt dann ab dem 1. Oktober 2023. Für die Berechtigungsprüfung wird ein automatisiertes Authentifizierungsverfahren angestrebt, sofern die jeweilige Hochschule diese Lösung bereits im Einsatz hat. In einem solchen Fall entfällt für Studierende die Anforderung eines gesonderten Formulars zum Berechtigungsnachweis. Eine entsprechende Information erfolgt noch über das Studierendenwerk oder die jeweilige Hochschule.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Dementsprechend hat das bayerische Staatsministerium auch die Berechtigten für das Ermäßigungsticket festgelegt.
Schüler*innen werden derzeit nicht berücksichtigt. Inwieweit es in Zukunft eine Lösung für Schüler*innen geben wird, liegt in der Entscheidungskompetenz des Freistaates Bayern.
Bitte beachten Sie folgende Möglichkeit:
Eine vorzeitige Kündigung beim 365-Euro-Ticket VGN ist für Selbstzahler*innen zum 01.09.2023 möglich. Ob nach dem September weiterhin solch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt wird, ist derzeit noch offen. Die Kündigungsmöglichkeit gilt nur, sofern ein Deutschlandticket vorgelegt oder nachgewiesen werden kann.
Bei Vorauszahler*innen wird für jeden nachweislich nicht genutzten Kalendertag das gekündigte 365-Euro-Ticket mit 1,00 Euro erstattet.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Der Zuschuss des Freistaats Bayern ist mit derzeit 20,00 Euro festgesetzt. Dadurch ergibt sich ein Ausgabepreis von 29,00 Euro pro Monat.
Die VAG hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung sowie die Zuschüsse zum Deutschlandticket.
Schüler*innen, die ihr Ticket nicht selbst bezahlen, erhalten vom Schulaufwandsträger das günstigste Ticket. Das ist derzeit in der Regel das 365-Euro-Ticket VGN.