FAQs zu Anlagen und Fahrzeugen
Leider kommt es bei unseren Busse manchmal zu Verspätungen. Im Vergleich zu U-Bahnen verfügen sie nicht über eigene Fahrtrassen und sind deswegen stark vom jeweiligen Individualverkehr abhängig. Sie werden empfindlich von Staus, Baustellen, Unfällen sowie dem Fahrgast- und Verkehrsaufkommen beeinflusst. Vor allem im Schul- und Berufsverkehr sind Busse deshalb besonders verspätungsanfällig.
Bitte haben Sie also Verständnis, wenn der Fahrplan zu diesen Zeiten nicht immer minutengenau eingehalten werden kann. Diese Verzögerungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und können auch von unseren Fahrplanplanern nie konkret vorausgesagt werden.
Bei der Planung unserer Abfahrtszeiten können wir nicht immer zur vollen Minute planen. Um einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf durchführen zu können, wird bei der Fahrplanerstellung mit ⅓ Minuten gerechnet. So wird die Abfahrtszeit eines Verkehrsmittels beispielweise mit 17.27 ⅔ Uhr eingeplant. Im Fahrplan steht dann natürlich die gerundete Zeit von 17.28 Uhr. Eine Verfrühung um wenige Sekunden ist daher üblich.
Eine Anschlusssicherung im Zehn-Minuten-Takt ist aus folgendem Grund nicht möglich: Jede Buslinie hat im Streckenverlauf viele Umsteigerelationen zu anderen Linien. Diese können in einem derart engmaschigen Verkehrsnetz aber nicht zugesichert werden. Gerade die Busse sind stark vom jeweiligen Individualverkehr (Verkehrsaufkommen, Stau, Unfälle, Fahrgastaufkommen) abhängig und daher auch verspätungsanfällig. Muss im Zehn-Minuten-Takt dann an einigen Haltestellen noch zusätzlich abgewartet werden, ist eine Einhaltung des Fahrplans unmöglich.
Alle Busse, die wir seit Januar 2012 in Betrieb genommen haben, verfügen über eine Klimaanlage. Nur die älteren Busse sind noch ohne Klimatisierung unterwegs. Ziel ist es, den kompletten Fuhrpark auf klimatisierte Fahrzeuge umzustellen. Bis es so weit ist, dauert es aber etwas, pro Jahr beschaffen wir zwischen zehn und zwanzig neue, klimatisierte Busse.
Im Frühjahr 2009 haben wir eine Sauberkeitsinitiative gestartet. In diesem Zusammenhang wurde auch ein mögliches Verbot von Essen und Trinken in Bussen und Bahnen diskutiert. Im Juli 2009 haben wir deswegen eine Befragung zum Thema „Essen und Trinken im ÖPNV“ beauftragt. Insgesamt wurden 457 Nürnberger im Alter von 14 bis 72 Jahren befragt. Das Ergebnis: Zwar wurde der Verzehr von Speisen und Getränken in den Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV als störend eingestuft, dennoch ergab die Studie keine klare Befürwortung eines generellen Ess- und Trinkverbots. Der Konsum von alkoholischen Getränken wurde allerdings als kritisch beurteilt. Der Vorschlag eines Alkoholverbots in unseren Fahrzeugen und auf den U-Bahnsteigen stieß auf große Zustimmung. In Konsequenz dieser Ergebnisse wurde das Alkoholverbot zum 01. Januar 2011 eingeführt und in die Hausordnung der VAG sowie in die Beförderungsbedingungen (§ 4 Verhalten der Fahrgäste) aufgenommen. Zur Information der Fahrgäste wurden Piktogramme in Fahrzeugen und Anlagen der VAG angebracht.
Das Einhalten des Alkoholverbots wird von unseren Personal überwacht. Jeder, der bei einem Verstoß gegen die Regelung angetroffen wird, wird gezielt angesprochen. Vor allem im Winterhalbjahr ist der Konsum von Alkohol ein Thema, da Jugendliche, die sich auf dem Weg zur Diskothek befinden, oft Alkohol mit sich führen und konsumieren. Aus diesem Grund werden gemeinsam mit Polizei und Jugendamt bei größeren Veranstaltungen (vor allem im Bereich der Diskotheken im Klingenhofareal) zusätzlich gezielte Sonderkontrollen in den Bussen und Bahnen sowie in den U-Bahnhöfen durchgeführt.
Im Rahmen der Kontrollen zeigt sich oft, dass das Alkoholverbot durchaus bekannt ist. Die angesprochenen Personen sind meist auch bereit, den Alkohol umgehend zu entsorgen oder die Anlagen mit diesem zu verlassen.
Wir bitten Fahrgäste, in unseren Fahrzeugen keine tropfenden oder stark riechenden Speisen zu verzehren; dazu gehört zum Beispiel auch ein Eis. Mit Piktogrammen weisen wir auf diese Regelung hin. Es ist richtig, dass Eisessen nicht verboten ist, es ist vielmehr eine Bitte bzw. ein Appell an die Vernunft. In dieser Hinsicht haben wir uns den Regelungen der Bahn AG angeschlossen und wollten grundsätzlich den Verzehr von Speisen in unseren Fahrzeugen nicht verbieten.
Fährt eine Straßenbahn in die Haltestelle ein, wird vom Fahrer die Verriegelung über einen Knopf gelöst. Dann können unsere Fahrgäste die Türen öffnen oder sie öffnen sich automatisch, wenn ein Haltewunsch im Fahrzeug gedrückt worden ist. Die Türen unserer Straßenbahnen schließen sich dann wieder automatisch. Damit dies nicht passiert, während Fahrgäste ein- bzw. aussteigen, gibt es bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. So sind die Türen mit einer Lichtschranke und einer sensiblen Türkante im Gummiprofil der Türe versehen. Solange sich der Fahrgast in diesem Bereich befindet, bleibt die Tür geöffnet und sowohl ein Einklemmen von Personen als auch das Abfahren der Bahn ist nicht möglich. Danach schließt sie nach kurzer Zeit automatisch. Bekommt der Fahrer dann das Signal, dass die Türen geschlossen sind, werden sie von ihm wieder verriegelt und er fährt ab. Leider kann der Fahrer bei einer 35 Meter langen Straßenbahn nicht alle Türen im Blickfeld haben. Die einzige Türe, die er direkt beeinflussen kann, ist die erste Türe neben der Fahrerkabine.
Wie in anderen Bereichen, entwickelt sich auch bei Fahrzeugen die Technik weiter. So gibt es mittlerweile bei neueren Straßenbahnen unter anderem auch umfangreichere Sicherheitsvorkehrungen bei der Schließsystematik der Türen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die älteren Türsysteme überholt sind oder gar Sicherheitsmängel aufweisen.
Alle Fahrzeuge der VAG werden regelmäßig bezüglich der einzelnen Komponenten geprüft und instandgehalten. So werden unter anderem in der Werkstatt jeden Morgen die Türen in Bezug auf die Sollreaktion getestet. Nur bei erfolgreicher Prüfung wird das Fahrzeug im Linienbetrieb eingesetzt.
Das Piepsen an der U-Bahn, das sogenannte Türschließsignal, signalisiert den Türschließvorgang. Die Dauer des Türschließsignals wird durch den Beginn und das Ende des erfolgreich abgeschlossenen Türschließvorgangs bestimmt. Nach Norm beginnt das Türschließsignal 3 Sekunden vor dem Schließen und darf erst beendet werden, wenn alle Türen geschlossen sind. Werden zulaufende Türen am Schließen gehindert (z.B. durch eingeklemmte Gegenstände), verlängert sich die Zeit um den Reversiervorgang.
Signalton und Lautstärke entsprechen der dafür gültigen Norm DIN32974 "Akustische Signale im öffentlichen Bereich". Die Norm fordert für das Türschließwarnsignal einen Sollwert, der 10 dB über dem Umgebungsgeräusch liegt. Anhand des mittleren Umgebungsgeräusches in der U-Bahn wurde das Türschließsignal mit 83 dB festgelegt (wobei mit Rücksicht auf die Zumutbarkeit auf normgerechte Durchsagelautstärke während eines gegenüber einfahrenden Zuges verzichtet wurde). Die Wahrnehmung dieser Lautstärke ist auch mit den Behindertenverbänden der Stadt Nürnberg abgestimmt.
Eine dynamische Anhebung der Lautstärke aufgrund sich erhöhender Umgebungslautstärke erfolgt nicht. In der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr erfolgt allerdings eine Absenkung der Lautstärke um ca. 7 dB, da sich auch die Umgebungslautstärke verringert. (Am Bahnsteig Scharfreiterring von 20 bis 5 Uhr).
Gerne wollen wir Ihnen die Gründe für den Einsatz von Kurzzügen näher erläutern. Zu Tageszeiten mit hohem Fahrgastaufkommen wie etwa im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr setzen wir Langzüge ein. In der Nebenverkehrszeit sind Kurzzüge im Einsatz. Dafür haben wir aber den Takt von 6 2/3 Minuten auf 5 Minuten verkürzt.
Nachmittags fährt die U2 und U3 im 100-Sekunden-Takt – eine Besonderheit, die es übrigens in keiner anderen deutschen Stadt gibt. Abends fährt die U2 wieder im 5-Minuten-Takt.
Die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ist in unserem Grundgesetz verankert. Einschränkungen des Versammlungsrechts unterliegen strengen rechtlichen Hürden. Polizei und Sicherheitsbehörden sind verpflichtet, zulässige Demonstrationen zu ermöglichen und zu schützen. Gleichzeitig haben sie dabei die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dem Polizeipräsidium Mittelfranken ist es nach unserer Einschätzung bisher in eindrucksvoller Weise gelungen, beiden sicherlich nicht leichten Aufgabenstellungen gerecht zu werden und schwere tätliche Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Lagern zu verhindern. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick auf andere deutsche Großstädte zeigt.
Als Verkehrsunternehmen stehen wir rechtlich und faktisch in der Verpflichtung, Reisewillige im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen zu befördern. Eine Differenzierung der Fahrgäste nach politischer Gesinnung ist uns weder möglich noch wäre dies zulässig.
Im Zuge einer langjährigen Praxis der vertrauensvollen Zusammenarbeit unterstützen wir als Verkehrsunternehmen das Polizeipräsidium Mittelfranken im Rahmen unserer Möglichkeiten bei deren Aufgabenerfüllung. Das werden wir auch zukünftig so handhaben. Dies gilt insbesondere auch, wenn es darum geht, die Beförderung von Teilnehmern an rechtmäßigen Versammlungen und Aufzügen oder auch Sportveranstaltungen auf getrennten Verkehrswegen des ÖPNV sicherzustellen, um nach sicherheitsbehördlicher Lagebewertung drohende tätliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies ist im Übrigen auch im Interesse der VAG und unserer Kunden, denn Betriebsbeeinträchtigungen oder gar Gefährdungen müssen wir, sofern möglich, verhindern. Soweit die betrieblichen Gegebenheiten es zulassen, gilt dies auch für anlass- und bedarfsbezogene Sonderverkehre, wie beispielsweise Bus- und U-Bahndirektfahrten zu entsprechenden Veranstaltungen.
Statistisch gesehen ist Nürnberg eine der sichersten Großstädte Deutschlands. Das gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Aber wir wissen auch, dass das subjektive Sicherheitsempfinden von vielen anderen Faktoren abhängt, auf die wir teilweise keinen Einfluss haben. So ist die zunehmende Gewaltbereitschaft ein allgemeines gesellschaftliches Problem. Und U-Bahnen und Bahnhöfe sind öffentliche Räume.
Unsere Bahnhöfe und U-Bahnen sind mit Überwachungstechnik ausgestattet. Sowohl unsere U-Bahnen als auch die Haltestellen verfügen über Sicherheitseinrichtungen wie den Notruf-Knopf oder in Ausnahmefällen sogar die Notbremse. Vor allem der Notruf-Knopf sollte sofort gedrückt werden, da der Fahrer oder die Zentrale Serviceleitstelle dann direkt informiert werden und weitere Schritte einleiten können. Sie erreichen unter der 0911 283-4646 jederzeit unser Servicetelefon. Unsere Kollegen dort können Sie direkt mit der Leitstelle verbinden oder selber Kontakt mit Fahrern und nötigen Hilfskräften aufnehmen.
Zusätzlich ist die Videoüberwachung ein wichtiger Baustein unseres Sicherheitskonzeptes. Nicht nur die VAG-Leitstelle, sondern auch die Polizei kann sich live auf die Bilder aus Anlagen und Fahrzeugen aufschalten.
Dies hat meist schon eine einschüchternde und abschreckende Wirkung auf die Täter. Zusätzlich sollten unsere Fahrgäste aber auch selbst die Polizei rufen, wenn es zu Belästigungen oder gar körperlichen Angriffen kommt. Die Beamten können immer auch aktiv einschreiten. Gleichzeitig bietet es sich an, andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten und diese dabei auch direkt anzusprechen, bzw. betroffene Personen aus ihrer bedrohlichen Situation herauszuholen.
Unsere Servicemitarbeiter im Bereich der U2 und U3 sind zur Sicherung und Information im Bereich des automatischen Betriebs eingesetzt. Die Kollegen sind meist mit anderen Aufgaben betraut und können deshalb nicht „Wache stehen“. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter aber angehalten, bei derartigen Situationen helfend einzuschreiten.
Alle Informationen für Pressevertreter sowie den Antrag auf Foto- und Drehgenehmigung finden Sie in unserem Pressebereich.
Wenn Sie Fotos in unseren Anlagen und Fahrzeugen machen möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf eine Foto- bzw. Drehgenehmigung Unsere Konzernkommunikation beantwortet Ihre Anfrage.