FAQs zum Deutschlandticket

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Mein Deutschlandticket wird in der App "VGN Fahrplan und Tickets" oder "NürnbergMOBIL" nicht angezeigt. Was soll ich tun?
Antwort:

Wenn Ihr Deutschlandticket nicht in der App "VGN Fahrplan und Tickets" oder "NürnbergMOBIL" angezeigt wird, befolgen Sie bitte diese Schritte:

  1. Überprüfen Sie Ihre für die Anzeige gewählte App:
    Bei Ihrer Bestellung haben Sie sich für eine App "VGN Fahrplan und Tickets" ODER "NürnbergMOBIL" entschieden. Stellen Sie sicher, dass Sie auch die gewählte App verwenden, um sich Ihr Deutschlandticket anzeigen zu lassen. Die von Ihnen gewählte App finden Sie auf Ihrer Bestellbestätigung.
  2. Überprüfen Sie die App:
    Bitte überprüfen Sie in den Stores, ob Sie die aktuelle Version Ihrer ausgewählten App installiert haben.
  3. Separate Registrierung in der gewählten App:
    Neben der Registrierung unter meinabo.vag.de ist auch eine Registrierung in der von Ihnen gewählten App notwendig. Haben Sie sich in der gewählten App auch registriert? Verwenden Sie für die Registrierung die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung angegeben haben. Diese E-Mail-Adresse wird Ihnen in der Bestellbestätigung angezeigt.
  4. Verwendung der Kundenkonto-E-Mail-Adresse:
    Um in der gewählten App auf Ihr Ticket zugreifen zu können, benötigen Sie die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung angegeben haben. Sie wird Ihnen in der Bestellbestätigung angezeigt. 

    Sollten Sie sich bereits mit einer anderen E-Mail-Adresse angemeldet haben, loggen Sie sich bitte aus der App aus und führen einmal mit der Kundenkonto E-Mail-Adresse einen neuen Login durch.

    Wenn Sie weiterhin Schwierigkeiten haben, empfehlen wir, sich per Kontaktformular an unseren Kundenservice zu wenden.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wo gilt das Deutschlandticket?
Antwort:

Das Deutschlandticket ist bundesweit im Nahverkehr gültig. Dazu zählen etwa Stadt- und Regionalbusse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S- und R-Bahnen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z. B. IC und ICE) und in Fernbussen ist das Ticket nicht gültig.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wo kann ich das Deutschlandticket kaufen?
Antwort:

Sie können das Ticket in der App NürnbergMOBIL, in der VGN-App und im VGN Onlineshop erwerben. 

Wenn Sie das Ticket über die VGN-App oder den VGN Onlineshop erwerben, sind beim Upload eines Bildes für das Ticket folgende Einschränkungen zu beachten: 
- Bildformat: JPG oder JPEG
- Bildgröße: maximal 800KB
- Bildauflösung: maximal 1000 x 1000 Pixel 

Wie der Kauf über den Onlineshop funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem kurzen Video.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Bis wann muss ich das Deutschlandticket bestellen, damit es noch im laufenden Monat gültig ist?
Antwort:

Die unten aufgeführten Bestellfristen gelten ausschließlich für das allgemeine Deutschlandticket zum Preis von 49,00 Euro. Die Bestellfristen für das bayerische Ermäßigungsticket sowie für das Deutschlandticket Nürnberg-Pass finden Sie bei den FAQs zum jeweiligen Ticket.

App NürnbergMOBIL
Beim Kauf über die App NürnbergMOBIL gibt es keine zeitliche Begrenzung; das Deutschlandticket kann auch zum Ende des Monats noch für den laufenden Monat gekauft werden. 

VGN-App/VGN-Onlineshop
Wenn Sie das Deutschlandticket als eTicket (Chipkarte) bestellen, ist keine rückwirkende Bestellung möglich. Das eTicket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. 
Die Bestellung als Handyticket ist bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat möglich.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Gilt meine Abo-Chipkarte automatisch als Deutschlandticket?
Antwort:

Sollten Sie Ihr Deutschlandticket nur im VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg nutzen, müssen Sie nichts unternehmen. Die Kolleg*innen in den Bussen und bei der Fahrausweiskontrolle im VGN können mithilfe Ihrer Chipkarte prüfen, ob Sie eine Berechtigung für ein Deutschlandticket besitzen. Bei einem Kontakt mit einem Prüfgerät wird Ihre Chipkarte dabei automatisch aktualisiert. Möchten Sie Ihr Deutschlandticket außerhalb des VGN nutzen, müssen Sie Ihre Abo-Chipkarte vorher einmalig an einem unserer Kartenlesegeräte aktualisieren. Dies ist bei allen Busfahrer*innen, Fahrausweisprüfer*innen, im VAG-KundenCenter Nürnberg sowie im ESTW-Kundenbüro in Erlangen möglich. Im Anschluss ist Ihre Chipkarte auch außerhalb des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg gültig. Sollten Sie Ihr Deutschlandticket zwischenzeitlich gekündigt haben, ist bei Wiederaufnahme eine erneute Freischaltung der Chipkarte nötig.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ich habe das Deutschlandticket als Handy-Ticket bestellt. Wann wird mir das Ticket angezeigt?
Antwort:

Beim Kauf des Deutschlandtickets über die App NürnbergMOBIL sowie bei rückwirkender Bestellung zum Monatsersten während eines bereits laufenden Monats steht das Ticket sofort zur Verfügung.

Beim Kauf des Deutschlandtickets über den VGN Onlineshop bzw. die VGN-App wird das Ticket bei Bestellung für die Zukunft circa drei Tage vor Gültigkeitsbeginn sichtbar. Eine rückwirkende Bestellung zum Monatsersten während eines bereits laufenden Monats ist nicht möglich.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wie kann ich das Deutschlandticket bezahlen?
Antwort:

Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Dies gilt für alle Varianten des Deutschlandtickets. 

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ich möchte mein Abo kündigen. Was muss ich tun?
Antwort:

Kündigungen sind spätestens zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats möglich. Am bequemsten geht das hier: VGN Onlineshop MeinAbo (vag.de)

Außerdem ist die Kündigung in der App NürnbergMOBIL über den beim Deutschlandticket hinterlegten Kündigungsbutton möglich.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Bekomme ich bei Verlust der Abo-Chipkarte ein Ersatzticket?
Antwort:

Ja, sollten Sie Ihre Chipkarte verlieren, stellen wir Ihnen eine neue Karte aus. Haben Sie Ihr Ticket bereits zuvor neu ausgestellt bekommen, müssen wir für die erneute Ausstellung eine Gebühr von 10,00 Euro verlangen. Wir empfehlen Ihnen daher den Kauf des Deutschlandtickets über die NürnbergMOBIL-App.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was passiert, wenn ich mein gültiges HandyTicket nicht vorzeigen kann?
Antwort:

Für die Fahrausweisprüfenden ist in diesem Fall bzw. Moment der Kontrolle nicht nachvollziehbar, ob Sie ein gültiges Ticket haben. Deshalb wird zunächst eine Beanstandung ausgestellt. Sie müssen jedoch kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Nehmen Sie einfach innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist mit uns Kontakt auf und erbringen Sie einen entsprechenden Nachweis. Hier wird Ihnen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr berechnet.

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Frage:
Auf meinen Handyticket wird das Foto nicht angezeigt. Ist das Ticket trotzdem gültig?
Antwort:

Ja, Sie können Ihr Ticket auch ohne Foto nutzen. Das Ticket ist dann jedoch nur in Verbindung mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis gültig.  

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Gibt es beim Deutschlandticket im Krankheitsfall eine Rückerstattung?
Antwort:

Nein, für das Deutschlandticket gibt es keine Rückerstattung bei einer krankheitsbedingten Fahrunfähigkeit.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wird bei meiner Bestellung des Deutschlandtickets eine Bonitätsprüfung durchgeführt?
Antwort:

Ja, als kommunales Verkehrsunternehmen, das auch mit öffentlichen Geldern arbeitet, unterliegen wir der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht und haben daher für den digitalen Erwerb des Deutschlandtickets eine Bonitätsprüfung vorgesehen.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ist das Deutschlandticket übertragbar?
Antwort:

Nein. Das Deutschlandticket ist ein persönliches Ticket und nicht übertragbar.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Welche Mitnahmeoptionen gibt es?
Antwort:

Für eine Personen-, Fahrrad- oder Hund-Mitnahme muss ein gesondertes Ticket gelöst werden.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Erhalte ich mit dem Deutschlandticket auch Freiminuten für VAG_Rad und Voi?
Antwort:

Ja. Käufer*innen, die das Deutschlandticket bei uns erwerben, erhalten pro Monat 600 Freiminuten für VAG_Rad und 15 Freiminuten für Voi. Hierfür ist die Registrierung in der App NürnbergMOBIL erforderlich. Dies gilt auch für das bayerische Ermäßigungsticket sowie das Deutschlandticket Nürnberg-Pass.

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Frage:
Welche Besonderheiten gelten für das Deutschlandticket Job?
Antwort:

Wenn der Arbeitgeber bereit ist, sich mit einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent (entspricht 12,25 Euro) an den Kosten für das Deutschlandticket zu beteiligen, kann er einen Rahmenvertrag mit der VAG abschließen. Dadurch gewährt die VAG einen zusätzlichen Rabatt von fünf Prozent auf das Deutschlandticket. Nähere Info: https://www.vag.de/tickets-abo/mehr-zu-den-abonnements/deutschlandticket-job

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Frage:
Wer kann ein Jobticket beantragen?
Antwort:

Besteht eine aktive Rahmenvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, kann ein Jobticket bestellt werden. Die Zugangsdaten für die Onlinebestellung eines Jobtickets erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung oder dem*der Jobticket-Ansprechpartner*in in Ihrem Unternehmen. Diese geben Ihre Bestellung frei und bestätigen der VAG damit, dass Sie für das Jobticket berechtigt sind. Anschließend wird die Bestellung an die VAG weitergeleitet und das Ticket erstellt.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Welche Fristen gelten bei der Bestellung?
Antwort:

Die Bestellung eines Jobtickets ist in der Regel bis zum 20. des Vormonats für den Start zum nächsten Monatsersten bestellbar. Wir behalten uns vor, diese Bestellfrist in bestimmten Fällen (z. B. Weihnachten) zu verlängern.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wie kann ich meine persönlichen Daten oder das Abo-Produkt ändern?
Antwort:

Änderungen von Namen, Anschrift oder Kontoverbindung können Sie direkt im Bereich MeinAbo ändern oder der VAG (verkauf(at)vag.de) schriftlich mitteilen. 

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Kann ich mein Deutschlandticket oder JahresAbo auf ein Jobticket umstellen?
Antwort:

Wenn Sie bereits ein Abonnement bei der VAG besitzen, brauchen Sie Ihr bestehendes Abonnement nicht kündigen. Die VAG stellt nach der Bestellung Ihr bisheriges Abonnement auf das Jobticket um.
Wenn Ihr Abonnement von einem anderen Verkehrsunternehmen oder Vertragspartner ausgestellt wurde, muss durch Sie eine aktive Kündigung des bestehenden Tickets erfolgen. Sie erhalten von der VAG ein neues eTicket oder Handyticket.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wie kann ich mein Deutschlandticket Job kündigen?
Antwort:

Das Deutschlandticket Job läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungen sind sowohl durch Beschäftigte als auch durch den Arbeitgeber über das MeinAbo-Portal möglich. Ein Account ist hierfür nicht notwendig. Beschäftigte, welche ihr Jobticket in der NürnbergMOBIL-App nutzen, können ganz einfach in der App kündigen.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Erhalte ich eine Info bei Tarifänderungen?
Antwort:

Bei Tarifänderungen wird der Abbuchungsbetrag ab dem Inkrafttreten der allgemeinen Tariferhöhungen ohne gesonderte Mitteilung angepasst.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was passiert, wenn der Monatsbetrag nicht abgebucht werden kann?
Antwort:

Falls die VAG mindestens zwei Monatsbeträge nicht von Ihrem Konto abbuchen konnte, wird die Forderung an ein Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Wenn die Abbuchung wiederholt nicht möglich ist, kündigt die VAG Ihren Jobticket-Vertrag.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was ist zu tun, wenn ich meine Abo-Chipkarte verloren habe?
Antwort:

Wenn Sie Ihre Chipkarte verlieren, wenden sie sich bitte an das VAG-KundenCenter. Dort erhalten Sie einmalig gegen Vorlage Ihres Personalausweises und Zahlung einer Gebühr von derzeit 30,00 € ein Ersatzticket.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was muss ich tun, wenn ich meine Abo-Chipkarte/mein Handyticket zu Hause vergessen habe?
Antwort:

In diesem Fall ist es am einfachsten, Sie kaufen sich ein entsprechendes Ticket. Falls Sie bei einer Fahrausweisprüfung Ihr Jobticket nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Beanstandung. Wenn Sie Ihr Ticket innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist in einem unserer KundenCenter vorzeigen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro fällig.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Für wen gilt das ermäßigte Deutschlandticket?
Antwort:

Das Ticket gilt für Auszubildende, Studierende, Beamtenanwärter*innen und Freiwilligendienstleistende. Eine genau Definition der Personengruppen finden Sie hier.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wie lange gilt das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende / Freiwilligendienstleistende?
Antwort:

Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung. Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal zwölf Monate. Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

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Frage:
Wie lange gilt das bayerische Ermäßigungsticket für Studierende?
Antwort:

Das Ticket ist monatlich kündbar und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat bis zum Ende der Berechtigungsdauer. Der Berechtigungsnachweis gilt in der Regel maximal für die Dauer des jeweiligen Semesters. Zur Fortsetzung des Abos muss das Ticket neu beantragt und der Berechtigungsnachweis erneut vorgelegt werden. 

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Bis wann muss ich das Ermäßigungsticket bestellen?
Antwort:

Das bayerische Ermäßigungsticket kann nicht rückwirkend bestellt werden. Das Ticket muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. 

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was muss ich tun, um das Ermäßigungsticket zu erhalten?
Antwort:

Für den Bestellprozess ist ein Berechtigungsnachweis notwendig. Azubis, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen brauchen einen Nachweis ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle. Der Ausbildungsbetrieb kann diesen Nachweis nicht ausstellen. 

Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet. Das ausgefüllte Formular muss als Foto/Scan beim jeweiligen Verkaufspartner im Bestellprozess hochgeladen werden.

So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:

  1. Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie den oberen Teil selbst aus.
  2. Lassen Sie das Formular bei Ihrer Einrichtung (Schule, Dienststelle bzw. Träger) abstempeln und unterschreiben. 

Dann kann das Ermäßigungsticket gekauft werden. 

Hinweis: 

Auszubildende, deren Unternehmen ein Jobticket mit der VAG anbieten, können das Ermäßigungsticket ganz einfach über das Geschäftskundenportal erwerben. Es muss dadurch kein Berechtigungsnachweis über die Berufsschule eingeholt bzw. ein Formular ausgefüllt werden. Wir informieren die jeweiligen Unternehmen daraufhin, welche ihrer Auszubildenden im Besitz eines Ermäßigungstickets sind.

 

Bei Studierenden werden im Bestellprozess die Daten mit der Datenbank der jeweiligen Hochschule abgeglichen. Alternativ ist ein Nachweisformular erforderlich, um den Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket prüfen zu können.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Warum gibt es für Schüler*innen, die bisher das 365-Euro-Ticket VGN nutzen, keine deutschlandweite Fahrberechtigung analog dem bayerischen Ermäßigungsticket?
Antwort:

Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Dementsprechend hat das bayerische Staatsministerium auch die Berechtigten für das Ermäßigungsticket festgelegt.

Schüler*innen werden derzeit nicht berücksichtigt. Inwieweit es in Zukunft eine Lösung für Schüler*innen geben wird, liegt in der Entscheidungskompetenz des Freistaates Bayern.

 

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Warum ist das bayerische Ermäßigungsticket mit monatlich 29,00 Euro günstiger als das 365-Euro-Ticket VGN mit monatlich 30,41 Euro?
Antwort:

Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket. Der Zuschuss des Freistaats Bayern ist mit derzeit 20,00 Euro festgesetzt. Dadurch ergibt sich ein Ausgabepreis von 29,00 Euro pro Monat.

Die VAG hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung sowie die Zuschüsse zum Deutschlandticket.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Was ist mit Schüler*innen, die ihr Ticket von der Schule bezahlt bekommen?
Antwort:

Schüler*innen, die ihr Ticket nicht selbst bezahlen, erhalten vom Schulaufwandsträger das günstigste Ticket. Das ist derzeit in der Regel das 365-Euro-Ticket VGN.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wer hat Anspruch auf das Deutschlandticket Nürnberg-Pass?
Antwort:

Bedürftige Nürnberger Bürger*innen, die vom Sozialamt direkt informiert wurden und im Besitz des neuen Nürnberg-Pass mit der Pass-ID sind, können im VGN Onlineshop das Ticket kaufen.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Bis wann muss ich das Deutschlandticket Nürnberg-Pass bestellen, damit es noch im laufenden Monat gültig ist?
Antwort:

App NürnbergMOBIL
Beim Kauf über die App NürnbergMOBIL kann das Ticket bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat bestellt werden. 

VGN-Onlineshop 
Wenn Sie das Deutschlandticket als eTicket (Chipkarte) bestellen, ist keine rückwirkende Bestellung möglich. Das eTicket (Chipkarte) muss bis zum 20. des Vormonats beantragt werden, damit es ab dem Ersten des nächsten Monats gültig ist. Die Bestellung als Handyticket über den VGN-Onlineshop ist bis zum Ende des laufenden Monats für den Folgemonat möglich.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Wo kann ich das Deutschlandticket Nürnberg-Pass kaufen?
Antwort:

Das Ticket ist in digitaler Form über den VGN-Onlineshop meinabo.vag.de erhältlich. Sie können dann wählen, ob Sie es als Chipkarte oder Handyticket nutzen wollen. Bei der Bestellung des Tickets geben Sie bitte Ihre persönliche Pass-ID an. Diese finden Sie auf Ihrem Nürnberg-Pass, den Ihnen aktuell die Stadt Nürnberg im Schreiben zum digitalen Nürnberg-Pass zugesandt hat.  

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ich habe keine ID-Nummer erhalten bzw. diese verloren. An wen kann ich mich wenden?
Antwort:

Sollte Ihnen Ihre ID-Nummer nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt der Stadt Nürnberg. Die Telefonnummer lautet 0911 231-4347. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ich habe meinen Nürnberg-Pass bereits beantragt, jedoch noch nicht erhalten. Was muss ich tun?
Antwort:

Bitte wenden Sie sich auch in diesem Fall unter der Telefonnummer 0911 231-4347 direkt an das Sozialtamt. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Die von mir eingegebene ID-Nummer stimmt nicht mit meinen persönlichen Daten überein. An wen kann ich mich wenden?
Antwort:

Auch in diesem Fall ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Sie erreichen das Sozialamt unter der Telefonnummer 0911 231-4347 oder über das Kontaktformular.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Ich habe kein Bankkonto. Wie kann ich das Deutschlandticket Nürnberg-Pass erwerben?
Antwort:

Das Deutschlandticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise vorgesehen. Für die monatliche Abbuchung wird demnach ein Bankkonto benötigt. Gemäß dem Auszug des Sozialausschusses vom 26. April 2023 gilt: Die grundsätzliche Möglichkeit einer Girokontoeröffnung (soweit noch nicht vorhanden) als Basis für ein SEPA-Lastschrift-Mandat besteht für alle Privatpersonen z.B. bei der Sparkasse Nürnberg.

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
Muss ich bei einer Fahrausweiskontrolle weiterhin meinen Nürnberg-Pass vorzeigen?
Antwort:

Nein. Über die Eingabe Ihrer Pass-ID im Bestellprozess erfolgt automatisch eine Berechtigungsprüfung. Das Vorzeigen Ihres Nürnberg-Passes ist somit nicht mehr notwendig.   

FAQs zum Deutschlandticket
Frage:
An wen kann ich mich mit allgemeinen Fragen zum Nürnberg-Pass wenden?
Antwort:

Sollten Sie weitere Fragen zum Nürnberg-Pass haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt. Die Telefonnummer lautet 0911 231-4347. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.